Die Satzung

1.) Name und Sitz
 
Der 1995 gegründete Verein führt den Namen Motorradfreunde Bärenthal.
Er hat seinen Sitz in 78580 Bärenthal.


2.) Zweck

 
Der Verein bezweckt die Förderung der Kameradschaft der Motorradfreunde.
 

3.) Mitgliedschaft

 

Mitglied kann jede Person werden. Die Beitrittserklärung ist unter Angabe von Geburtsdatum,

Name, Vorname und Adresse schriftlich einzureichen. Mit der Anmeldung unterwirft sich jedes
Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod oder freiwilligen Austritt.
 

4.) Mitgliedsbeitrag

 

Die Mitgliedsbeiträge setzt die Hauptversammlung fest.
 

5.) Organe

 

Organe des Vereins sind:

a: Der Ausschuss

b: Der Vorstand
 

6.) Mitgliederversammlung

 

Mitgliederversammlungen kann der Vorstand im Bedarfsfalle einberufen, er muss es tun, wenn

ein Mitglied einen Antrag stellt. Die Einberufung muss mindestens 8 Tage vor dem Tage des
Stattfindens erfolgen unter Angabe der vom Ausschuss festgesetzten Tagesordnung.
a: Genehmigung der Jahresabrechnung
b: Wahl der Ausschussmitglieder
c: Festsetzung der Mitgliederbeiträge
d: Sonstiges
Die Beschlüsse der Versammlungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer 2/3 Mehrheit der
anwesenden Mitglieder.
 

7.) Vereinsauflösung

 

Sinkt die Mitgliederzahl unter 7 oder ist der Verein außerstande seinen Zweck zu erfüllen,
so können die Mitglieder die Auflösung beschließen.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer
Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
Das bei der Auflösung vorhandene Vereinsvermögen wird an die
Vereinsmitglieder nach jeweiliger Beitragsleistung aufgeteilt.

 

Bärenthal den 02.03.1995

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